Leistungserhebung

Jede Schule muss auch zu Beginn eines Schuljahres über die Art und Weise der „Leistungserhebung und –bewertung“ an der Schule in der Lehrerkonferenz Beschlüsse fassen und diese den Eltern bekannt geben:

Grundsätze zur Leistungserhebung und zur Leistungsbewertung
Grundschule Obernzell

  • Allgemein:
    Die gesetzliche Grundlage für die Leistungsermittlung und die Leistungsbewertung liefern das BayEUG (Bayer. Gesetz über das Erziehungs-und Unterrichtswesen) und die GrSO (Grundschulordnung).
    Leistungsfeststellungen in der Grundschule dienen zum einen dem Nachweis über ein erreichtes Kompetenzniveau des Schülers, sind aber auch wesentliche Grundlage für die Beratung der Eltern über die Lernentwicklung des Kindes.
    Dazu werden entsprechend des Faches schriftliche, mündliche und praktische Leistungs-nachweise erbracht, die sich aus dem unmittelbaren Unterrichtsverlauf ergeben. Das schließt nicht aus, dass früher erlerntes Grundwissen geprüft werden kann.
    Es können auch Inhalte abgefragt werden, die mündlich im Unterricht (oder während eines Unterrichtsganges) besprochen worden sind und nicht im Heft oder Buch nachgelesen werden können.
    Die Art der Leistung, ihre Anzahl, der Umfang, der Schwierigkeitsgrad sowie die Gewichtung der Leistungsnachweise richten sich nach den Erfordernissen der jeweiligen Jahrgangsstufe und werden durch die Lehrkraft in pädagogischer Verantwortung gestaltet.
    Es werden schriftliche, praktische und mündliche Leistungen bewertet.
    Schriftliche Leistungsnachweise sind innerhalb einer angemessenen Frist den Schülerinnen und Schülern zurückzugeben und zu besprechen. Sie sind den Schülerinnen und Schülern zur Kenntnisnahme durch die Erziehungsberechtigten mit nach Hause zu geben; in begründeten Einzelfällen kann von dieser Regelung abgewichen werden. Sie sind der Schule binnen einer Woche mit Unterschrift zurückzugeben.

 

  • Verbindliche Vorgaben:
    An einem Tag darf nur 1 schriftlicher Leistungsnachweis geschrieben werden.
    In einer Woche sollen nicht mehr als 2 schriftliche Leistungsnachweise geschrieben werden.
    Kann der Leistungsstand eines Schülers wegen nicht zu vertretender Versäumnisse nicht hinreichend beurteilt werden, so kann die Lehrkraft das Nachholen schriftlicher Leistungsnachweise anordnen.
    In den Jahrgangsstufen 1 bis 3 werden die schriftlichen Leistungsnachweise nicht angekündigt.
    In der Jahrgangsstufe 1 und im 1. Halbjahr der Jahrgangsstufe 2 werden schriftliche Leistungsnachweise nicht benotet, jedoch mit Bemerkungen versehen, die den Leistungsstand des Schülers beschreiben.
    Im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 2 werden aber die Leistungen, die über das ganze Jahr erbracht wurden mit einer Ziffernnote bewertet.
    In der Jahrgangsstufe 4 werden die Probearbeiten spätestens 1 Woche vorher bekannt gegeben.
    In der Jahrgangsstufe 4 soll bis zum Erhalt des Übertrittszeugnisses in den Fächern Deutsch, Heimat-und Sachunterricht und Mathematik eine „angemessene“ Zahl von Probearbeiten abgehalten werden. Als „Richtwerte“ gelten im Fach Deutsch 12, im Heimat-und Sachunterricht und in Mathematik je 5 bewertete Probearbeiten. Im Fach Deutsch und im Heimat-und Sachunterricht kann jeweils höchstens 1 Probearbeit durch einen anderen gleichwertigen Leistungsnachweis (z.B. Portfolio, Referat, etc.) ersetzt werden.

 

  • Leistungserhebung:
    Schriftliche Leistungsnachweise sollen folgende 3 Anforderungsbereiche aufweisen, wobei die individuelle Schwerpunktsetzung der Lehrkraft in pädagogischer Verantwortung erfolgt:
    In Deutsch:
    (Anforderungsbereich I): Wiedergeben von bekannten Informationen und grundlegenden Verfahren
    (Anforderungsbereich II): Zusammenhänge herstellen von erworbenem Wissen und bekannter Methoden und Verknüpfung dieser
    (Anforderungsbereich III): Reflektieren und Beurteilen von neuen Problemstellungen, mit eigenen Lösungsansätzen
    Die Zuordnung zu den Anforderungsbereichen ist nicht immer eindeutig zu treffen. Komplexe Aufgaben verlangen Operationen aus allen drei Bereichen.
    In Mathematik:
    (AB I ): Reproduzieren, d.h. die Aufgaben erfordern Grundwissen und Routinetätigkeiten
    (AB II): Zusammenhänge herstellen, d.h. die Aufgaben erfordern das Erkennen und Nutzen von Zusammenhängen
    (AB III): Verallgemeinern und Reflektieren, d.h. die Aufgaben erfordern komplexe Tätigkeiten, wie Strukturieren, Entwickeln von Strategien, Beurteilen, Verallgemeinern.
    Die Anforderungsbereiche lassen sich auf die anderen Fächer entsprechend übertragen.
    Die Gewichtung der Bereiche erfolgt in etwa: Reproduzieren 40%, Zusammenhänge herstellen 30 %, Reflektieren und Transfer 30 %.
    Konkret: Schüler, die z.B. in HSU nur auswendig gelerntes Wissen wiedergeben können, in Deutsch nur geübte Wörter fehlerlos schreiben oder in Mathematik keine schwierigen Sachaufgaben lösen können, erhalten bestenfalls die Note 3, für die Note 2 oder 1 müssen Denk-und Transferleistungen erbracht werden. Der Bewertungsschlüssel ist nur ein Orientierungsrahmen und kann bei jeder Probearbeit abweichen – auch hier gilt die pädagogische Verantwortung des Lehrers.

 

  • Gewichtung der Leistungsformen:
    Die mündliche Note in einem Fach kann sich unterschiedlich zusammensetzen: aus einer größeren mündlichen Abfrageleistung oder aus mehreren kleinen Teilnoten, die unterschiedliche Kompetenzstufen abdecken sollen.
    Eine praktische Leistung kann in allen Fächern erhoben werden. Die Teilbereiche in den einzelnen Fächern werden an der GS Obernzell unterschiedlich gewichtet. Die Lehrerkonferenz an der GS Obernzell hat für die GS Obernzell festgelegt, dass  „schriftliche, mündliche, praktische Leistungen unterschiedlich gewichtet werden“.

 

  • Anzahl der Leistungserhebungen an der GS Obernzell nach Festlegung in der Lehrerkonferenz:

 2. Jahrgangsstufe – 2. Halbjahr:
Deutsch:
– Teilbereich Sprechen und Zuhören: mind. 1 Leistungserhebung
– Teilbereich Lesen / Medien:  mind. 1 Leistungserhebung
– Teilbereich Schreiben: mind. 2 Leistungserhebungen
– Teilbereich Sprachgebrauch / Sprache untersuchen: mind. 2 Leistungserhebungen
Mathematik: mind. 3 Leistungserhebungen
HSU:  mind. 2 Leistungserhebungen

3. Jahrgangsstufe:
Deutsch:
– Teilbereich Sprechen und Zuhören: mind. 3 Leistungserhebungen
– Teilbereich Lesen / Medien:  mind. 3 Leistungserhebungen
– Teilbereich Schreiben: mind. 3 Leistungserhebungen
– Teilbereich Sprachgebrauch / Sprache untersuchen: mind. 3 Leistungserhebungen     
Mathematik:
  mind. 4 Leistungserhebungen
HSU:   mind. 4 Leistungserhebungen

4. Jahrgangsstufe
: (bis zum Erhalt des Übertrittszeugnisses folgende „Richtwerte“)
Deutsch: 10 Probearbeiten
Mathematik: 4 Probearbeiten
HSU: 4 Probearbeiten
Im Fach Deutsch und HSU kann jeweils höchstens 1 Probearbeit durch einen anderen
gleichwertigen Leistungsnachweis ( z.B. Referat ) ersetzt werden.